Die Regionalgruppen des bayerischen Verbandes
Die Mitglieder des bayerischen Verbandes sind in sieben Regionalgruppen organisiert. Die Regionalgruppen entsprechen räumlich den sieben bayerischen Regierungsbezirken.
Organ der Regionalgruppe ist die Regionalversammlung. Sie tritt mindestens zweimal im Jahr zusammen. Ort, Zeit und Tagesordnung bestimmt der Regionalvorsitzende. Die Regionalversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit.
Zu den Aufgaben der Regionalversammlung gehören insbesondere:
- Wahl eines Regionalvorsitzenden sowie dessen Stellvertreter
- Beschlussfassung über Umlagen der Regionalgruppe sowie Beschlussfassung über die Verwendung von Haushaltsmitteln des Verbandes, die der Regionalgruppe zugeteilt werden
- Vertretung des Verbandes in Gremien und Organen auf Regierungsbezirksebene
- Förderung der Verbandsarbeit auf Regierungsbezirksebene