Aufgaben des Präsidiums
Zu den Aufgaben des Präsidiums gehören alle Angelegenheiten, die nicht der Mitgliederversammlung oder den Regionalgruppen vorbehalten sind, insbesondere:
Durchführung aller Maßnahmen im Sinne einer für zweckmäßig erachteten, zeitgerechten Verbandsarbeit
Regelung von wirtschaftlichen, fachlichen, betrieblichen und sozialpolitischen Fragen
Anstellung eines Geschäftsführers
Aufgabenstellung und Überwachung der Geschäftsführung
Verwaltung des Verbandsvermögens
Bestellung von Ausschüssen und deren Vorsitzenden
Mitarbeit und Vertretung des Verbandes in anderen Verbänden, in Körperschaften und Arbeitsgremien
zweimal pro Jahr Beratung über Verbandsarbeit gemeinsam mit den Regionalvorsitzenden sowie den Beauftragten des Verbandes (erweiterte Präsidiumssitzung).
Die Mitglieder des Präsidiums sind verpflichtet, über interne Beratungen nach außen hin Stillschweigen zu wahren. Die Mitglieder des Präsidiums sind ehrenamtlich für den Verband tätig.
Das Erw. Präsidium besteht aus den Mitglieder des Präsidiums, den Mitglieder der Regionalvorstände sowie die Beauftragte und den Ausschussmitgliedern des Verbandes.
Organigramm Verband
Organigramm Beauftragte