Die Beraterin der Passgenauen Besetzung und die Willkommenslotsin werden durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und durch den Europäischen Sozialfonds gefördert.
Daher sind ihre Unterstützungsleistungen sowohl für Bewerber als auch für Betriebe kostenfrei!
Von den Betrieben wird lediglich ein Beratungsprotokoll, bzw. ein ausgefülltes Formular (EU-KMU-Erklärung) benötigt, das beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle vorgelegt wird, sowie (bei Zustandekommen) Kopien der Ausbildungs- und Arbeitsverträge.